🎓 BAföG-Rechner

Rückzahlungsrechner

Schätzt dein BAföG-Darlehen (§ 17 Abs. 2, § 18 BAföG), berücksichtigt die faktische Deckelung aus § 18 Abs. 13 BAföG – wer 77 Monatsraten in Mindesthöhe zahlt, dem wird der Rest erlassen – und errechnet eine mögliche monatliche Sparrate, um während des Studiums für die Rückzahlung vorzusorgen.

Darlehenssumme

Automatisch ermittelt aus den im Jahres-Rechner hinterlegten bzw. geschätzten Daten für den gewählten Zeitraum: 12.705 €.

Rückzahlungsbedingungen (§ 18 BAföG)
Sparphase

Ergebnis

10.010 €
voraussichtlich zurückzuzahlen
130 €
monatliche Rate
167 €
empfohlene Sparrate / Monat
Dein rechnerisch angesammeltes Darlehen (12.705 €) liegt über der Deckelung von 10.010 €. Bei Zahlung der Mindestrate wird dir nach § 18 Abs. 13 BAföG nach 77 Monatsraten der Rest erlassen – du sparst dadurch voraussichtlich 2.695 €.
PositionWert
Darlehen laut Jahres-Rechner (2023-10 bis 2026-09)12.705 €
Deckelungsbetrag (§ 18 Abs. 13)10.010 €
Voraussichtlicher Rückzahlungsbetrag10.010 €
Monatliche Rate130 €
Laufzeit77 Monate (6,4 Jahre)
Rückzahlungsbeginn (Studienende + 5 Jahre Karenz)09/2031
Voraussichtliches Laufzeitende02/2038

Ansparen während des Studiums

PositionWert
Sparbeginn09/2026
Sparziel-Datum (Rückzahlungsbeginn)09/2031
Monate zum Ansparen60
Sparziel-Betrag10.010 €
Empfohlene monatliche Sparrate167 €

Darlehensanteil nach Jahr (Detailaufstellung)

BWZMonateDarlehen/MonatSummeStatus
2023/2024 12 363 € 4.356 € Schätzung
2024/2025 12 363 € 4.356 € Schätzung
2025/2026 11 363 € 3.993 € Schätzung
Wichtige Hinweise

Das BAföG-Darlehen ist zinslos (§ 18 Abs. 2 BAföG), solange Raten pünktlich gezahlt werden. Bei mehr als 45 Tagen Zahlungsverzug fällt ein Verzugszins von aktuell 6,0 % p. a. an. Wer während der Rückzahlungsfrist zu wenig verdient, kann sich nach § 18a BAföG einkommensabhängig ganz oder teilweise von der Rückzahlung freistellen lassen. Bei vorzeitiger vollständiger Rückzahlung ist auf Antrag außerdem ein Nachlass möglich (§ 18 Abs. 10 BAföG) – die genaue Höhe erfährst du beim Bundesverwaltungsamt. Diese Berechnung ist eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzt keine verbindliche Auskunft.

§ 18 BAföG im Gesetzestext lesen · § 18a (einkommensabhängige Freistellung)