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Diese Angaben bestimmen deinen Grundbedarf (§ 13 BAföG).
„Auswärts“ erhöht den Unterkunftsbedarf deutlich (aktuell z. B. 380 € statt 59 € monatlich) – maßgeblich ist dein tatsächlicher Wohnort, nicht der Erstwohnsitz.
Falls ja, erhöht sich dein Bedarf um einen KV-/PV-Zuschlag (§ 13a BAföG). Familienversichert (z. B. über die Eltern) zählt hier nicht als „pflichtversichert“.